Kindeswohlgefährdung
Die Intervention bei Kindeswohlgefährdung (§ 8a SGB VIII, § 1666 SGB) gehört zu den verantwortungsvollsten Aufgaben für Fachkräfte in sozialpädagogischen und jugendhilfespezifischen Berufen.
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Denn: Kinderschutzsysteme sind strukturell gefährdet, selbst Krisen zu produzieren. Fachkräfte, die in komplexen und dynamischen Extremsituationen handlungsfähig bleiben wollen, brauchen deswegen wirkungsvolle an professionellen Qualitätskriterien orientierte Leitlinien für den professionellen Umgang mit Krisen- und Belastungssituationen bei Kindeswohlgefährdung. |
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| Weiterbildung: Kindertraumaheilung Curriculum: 3. Weiterbildung (Beginn 3.-9.10) Curriculum: 4. Weiterbildung (Beginn 18.-20.3.11) |
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Tipps:
Handlungsanleitung der Stadt KarlsruheKindesschutz bei Kindeswohlgefährung: Juristische Schriften 2007
Handbuch Kindeswohlgefährdung DJI
§ 8a Schutzauftrag der Jugendhilfe bei Kindeswohlgefährdung
Film: Kindeswohlgefährdung aus der Sicht eines Jugendamtes
Literatur:
